Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die indische Raumfahrtbehörde ISRO haben ihr Kooperationsabkommen um fünf Jahre bis zum 8. Januar 2032 verlängert. Die Unterzeichnung erfolgte am 10. September 2026 in Paris im Rahmen des International Space Summit. Das Abkommen wurde um die Bereiche Weltraumwetter, bemannte und robotische Exploration sowie Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten erweitert.
Erweiterte Zusammenarbeit in neuen Feldern
Die Vertragsverlängerung erfolgte durch einen Austausch von Briefen, der leichtesten Form der Vertragsänderung. Dieser Mechanismus bestätigt die Fortführung des seit 2002 bestehenden Abkommens mit aktualisiertem Enddatum und erweitertem Anwendungsbereich. ESA-Generaldirektor Josef Aschbacher und ISRO-Vorsitzender Dr. V. Narayanan unterzeichneten die Dokumente persönlich.
Die Erweiterung umfasst drei neue Kooperationsfelder:
1. Weltraumwetter: Beide Organisationen betreiben bereits Monitoring-Systeme für solare Aktivitäten und ionosphärische Störungen, die Satelliten und Navigationssignale beeinträchtigen können. Die Zusammenarbeit ermöglicht einen systematischen Datenaustausch.
2. Bemannte und robotische Exploration: Das Abkommen schafft eine rechtliche Grundlage für gemeinsame Projekte in den Bereichen Astronautentraining, Lebenserhaltungssysteme und Mondmissionen, ohne konkrete Missionen festzulegen.
3. Nachhaltigkeit: Der Bereich umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Weltraummüll, Kollisionsvermeidung und gemeinsame Standardsetzung in internationalen Gremien.
Bestehende Kooperationsbereiche bleiben erhalten
Die bisherigen Schwerpunkte der Zusammenarbeit bleiben unverändert bestehen:
– Erdbeobachtung: Austausch von Klima- und Umweltdaten aus Satellitenmissionen
– Satellitennavigation: Interoperabilität zwischen Europas Galileo und Indiens regionalem Navigationssystem
– Weltraumwissenschaften: Gemeinsame Instrumentenentwicklung und Missionsbeteiligungen
– Missionsunterstützung: Gegenseitige Nutzung der Bodenstationen ESTRACK (ESA) und ISRO-Netzwerk
Die Vertragsverlängerung baut auf einer Absichtserklärung von 2025 zur bemannten Raumfahrt auf und gibt dieser nun einen rechtlichen Rahmen. Die ESA hatte die Erweiterung bereits im Juni 2026 durch ihren Rat, das höchste Entscheidungsgremium, genehmigen lassen.
- Quelle: ESA Announcement on Agreement Extension
- Quelle: International Space Summit Documentation